ab 07.02.2019
1. Abschluss des Vertrages
Eine Buchung kann je nach Einstellung des Buchungsprogramms auf unterschiedlicher Weise erfolgen:
1.1 Über eine Verbindliche Buchungsanfrage. Die verbindliche Buchungsanfrage des Mieters ist sofort verbindlich. Hat das Buchungssystem des Vermieters Ihre verbindliche Buchungsanfrage entgegengenommen, erhalten Sie vom Vermieter, wenn er der Buchung zustimmt, eine Buchungsbestätigung mit der Bitte, den Gesamtpreis gemäß nachstehender Regeln zu zahlen. Sollte der Vermieter der Buchung nicht zustimmen, bekommen Sie vom Vermieter eine Anfrageablehnung per E-Mail.
1.2 Über eine Onlinebuchung. Die Buchung des Mieters ist - egal, wie und wo sie vorgenommen wird - sofort verbindlich. Hat das Buchungssystem des Vermieters Ihre Buchung entgegengenommen, erhalten Sie vom Vermieter eine Buchungsbestätigung mit der Bitte, den Gesamtpreis gemäß nachstehender Regeln zu zahlen.
1.3 Über ein verbindliches Angebot, welches der Vermieter dem Mieter sendet. Das Angebot muss vom Mieter innerhalb von 5 Tagen unterschrieben dem Vermieter vorliegen. Wenn das Angebot vom Vermieter angenommen wurde, erhält der Mieter eine Buchungsbestätigung mit der Bitte, den Gesamtpreis gemäß nachstehender Regeln zu zahlen. Sollte die Rücksendefrist nicht eingehalten werden, wird das Angebot ungültig.
2. Zahlung des Mietpreises
Bei Buchung ist die 1.Rate über 20 % des Gesamtpreises sofort fällig und muss dem Vermieter binnen 14 Tage zugehen. Die 2.Rate über 80 % des Gesamtpreises muss spätestens 10 Tage vor der Anreise auf das Konto des Vermieters eingegangen sein.
Bei Buchung ab 10 Tage vor Anreise: Der Gesamtpreis (100%) ist nach Buchung innerhalb von 7 Tagen fällig.
Bei Buchung 3 - 0 Tage vor Anreise: Der Gesamtpreis kann mit Bargeld oder EC-Zahlung bei Anreise bezahlt werden. Kreditkartenzahlung ist nicht möglich.
Sofern die Zahlungsfristen nicht eingehalten werden, kann der Vermieter dies als Nichterfüllung des Mietvertrages betrachtet und ist ohne vorherige Ankündigung berechtigt, den bestehenden Mietvertrag zu kündigen. Der Vermieter wird aber versuchen, den Mieter vor Kündigung zu informieren. Eine Kündigung des Mietvertrages aus diesem Grund entbindet den Mieter nicht von der Zahlungsverpflichtung der Miete.
3. Stornierung und Stornogebühren
Eine Stornierung kann nur in Textform per Brief geschehen und kann seine Wirkung erst von dem Tag an entfalten, an dem Sie dem Vermieter vorliegt.
Bis zu 182 Tagen vor Ihrer Anreise wird eine Stornierungsgebühr von 10% fällig. Danach fallen 90 % der Mietkosten als Stornogebühr an. Deshalb empfehlen wir den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung. Es fallen keine Stornogebühren auf Nebenleistungen wie Endreinigung oder eventuell gemietete Bettwäsche an.
Sollte das Ferienobjekt nach Stornierung erneut einer Nutzung zum vollen Preis zugeführt werden, so können die Stornogebühren auf 10 % der Mietkosten reduziert werden - jedoch verbleiben mindestens 50€ Stornogebühr. Lässt sich das Ferienobjekt nach Stornierung nicht zum vollen Preis weitervermieten, so verbleibt es bei den Stornogebühren von 90% der Mietkosten.
Können Sie als Mieter indes einen Dritten benennen, der im gleichen Zeitraum zu den gleichen Bedingungen das Ferienobjekt nutzen will, so akzeptiert der Vermieter - nach seiner Zustimmung - diese Vertragsänderung gegen Zahlung einer Bearbeitungsgebühr von 50€.
Die Mitteilung einer Ersatzperson bzw. der Ersatzpersonen muss in Textform erfolgen.
4. An-und Abreise
An- und Abreise gelten zusammen als ein Tag. Das gebuchte Mietobjekt steht am Anreisetag ab 15.00 Uhr zur Verfügung. Der Vermieter bemüht sich, die Reinigung so durchzuführen, dass die Wohnung so früh wie möglich bezogen werden kann. Sollte das
gebuchte Mietobjekt doch einmal durch widrige Umstände nicht rechtzeitig zur Verfügung stehen, so räumt der Mieter dem Vermieter eine Nachfrist zur entsprechenden Behebung bis 18.00 Uhr des Anreisetages ein.
Sollte der Mieter bis 15.00 Uhr des auf den Mietbeginn folgenden Tages ohne einen Hinweis nicht anreisen, behält der Vermieter sich das Weitervermietungsrecht vor. Die Zahlungspflicht des Mieters bleibt bestehen. Am Abreisetag muss die Wohneinheit bis 9.30 Uhr besenrein geräumt werden. Sollte der Mieter nicht rechtzeitig das Mietobjekt verlassen haben, behält sich der Vermieter eine Nachberechnung des Mietpreises vor. Wenn die Wohnung nicht besenrein verlassen worden ist und ein erheblicher Mehraufwand der Reinigung besteht, kann der Vermieter eine Rechnung für den entsprechenden Mehraufwand.
Der Vermieter hat das Recht, am Abreisetag eine Wohnungskontrolle durchzuführen.
5. Mietpreis
Der Mietpreis gilt für die vertraglich festgelegte Personenzahl pro Mietobjekt und darf nicht überschritten werden.
Im Mietpreis ist der gesetzliche Mehrwertsteuersatz enthalten
6. Rücktritt vom Mietvertrag durch den Vermieter
Sollte der Vermieter das Mietobjekt unverschuldet durch höhere Gewalt nicht zur Verfügung stellen können, kann der Mieter keine Schadensersatzanspruche gegen den Vermieter geltend machen. Beispiele hierfür sind: Feuer-, Wasser-oder Sturmschaden am Mietobjekt.
Selbstverständlich wird der Vermieter den evtl. schon gezahlten Mietpreis erstatten und versuchen, dem Mieter eine gleichwertige Unterkunft zu vermitteln.
7. Haustiere
Das Mitbringen von Haustieren ist nur in den explizit hierfür ausgewiesenen Objekten gestattet.
Haustiere müssen immer angemeldet und vom Vermieter bestätigt werden.
Auf dem Hof ist Leinenpflicht. Hunde sind in den Schlafzimmern nicht erlaubt.
Bei Wiederhandlung werden die Reinigungskosten für Bettwäsche und Matratze in Rechnung gestellt.
8. Umgang mit dem Mietobjekt
Der Mieter verpflichtet sich, das Objekt und den Inhalt schonend und pfleglich zu behandeln. Entstandene Schäden während der Mietzeit oder Fehlbestände am Inventar hat der Mieter zu ersetzen. Der Mieter haftet auch für seine Mitreisenden. Ummöblierungen sind nicht gestattet. Bei vertragswidrigem Gebrauch des Mietobjektes und des Inventars, Untervermietung, Überbelegung, schwere Störung des Hausfriedens oder anderen wichtigen Gründen kann der Vermieter den Mietvertrag nach erfolgloser Mahnung fristlos kündigen. Eine Mietrückzahlung erfolgt nur insoweit, als der Vermieter das Mietobjekt anderweitig vermietet. Für die in der Wohnung, auf dem Hof oder in der Scheune abgestellten Gegenstände wird keine Haftung übernommen. Bitte denken Sie an eine dementsprechende Sicherung. Die Fenster und Türen sollten Sie beim Verlassen der Wohnung schließen, da sich an der See das Wetter sehr schnell ändern kann und z. B. durch ein Gewitter, Sturm oder Regen sehr großer Schaden entstehen kann.
9. Rauchen
Das Rauchen ist in den Ferienwohnungen und Ferienhäusern nicht gestattet.
10. Datenschutz
Der Datenverantwortliche ist der Ferienhof Beneken, Dörpstraat 21, 23769 Fehmarn OT Staberdorf. Ihre Hinweise zu diesem Thema senden Sie bitte in Textform an "info@ferienhof-beneken.de".
Der Vermieter verarbeitet alle von Ihnen bei Buchung genannten Daten, weil sie der Vertragsabwicklung dienen und Ihnen allein dadurch die Nutzung des gebuchten Ferienobjekts ermöglicht wird.
Nach Abschluss Ihrer Reise werden die Daten aufbewahrt, weil der Vermieter davon ausgeht, dass Sie auch in Zukunft ein Ferienobjekt bei ihm mieten werden. Sie können somit von Zeit zu Zeit die Übersendung von Angeboten durch den Vermieter erwarten.
Sie haben das Recht, die Unterlassung solcher Zusendungen zu verlangen. Wenden Sie sich dann bitte in Textform an info@ferienhof-beneken.de
11. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Oldenburg in Holstein
12. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.
13. Sonstiges
1. Sonstige Absprachen bedürfen bezüglich ihrer Gültigkeit einer schriftlichen Bestätigung.
2. Der Vermieter behält sich vor, Irrtümer, sowie Druck- und Rechenfehler zu berichtigen.
3. Die Benutzung der Spielgeräte, der Hofanlage, der Spielscheune sowie das Ponyreiten, geschehen auf eigene Gefahr. Kinder müssen von einem Erwachsenen beaufsichtigt werden. Das Betreten der Scheune von den Stallungen aus ist ohne ausdrückliche Erlaubnis des Vermieters untersagt, um eine Gefährdung zu verhindern. Eltern haften für ihre Kinder. Aus versicherungstechnischen Gründen dürfen die zur Verfügung gestellten Fahrzeuge nur auf dem Hof benutzt werden. Diese sind nicht für den Straßenverkehr zugelassen. Bitte machen Sie Ihre Kinder auf die Gefahren eines Bauernhofes aufmerksam, damit es für alle Gäste ein schöner, erholsamer Urlaub wird.
4. Bitte bringen Sie, falls vorhanden, für Ihre Kinder einen Fahrrad- oder Reithelm zum Ponyreiten mit. Das Ponyreiten ist nur mit Helm möglich.
5. Erhält der Mieter Tagesbesuch, muss dieser beim Vermieter angemeldet und genehmigt werden.
6. Auf Fehmarn wird vom "Tourismus Service Fehmarn" eine Gebühr für Kurtaxe berechnet. Der Vermieter ist verpflichtet, diese mit dem Mieter abzurechnen. Die Kurtaxe entrichten Sie vor Ort.
Die Preise für die Kurtaxe finden Sie hier: https://www.fehmarn.de/de/service/ostseecard.php