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Objekt-Nr. 359001

Ferienwohnung für max. 2 Personen
Stralsund, Ostseeküste Deutschland, (Stralsund und Umgebung), Deutschland

Diese Ferienwohnung wird zurzeit nicht zur Buchung angeboten. Suchen Sie stattdessen nach Alternativen in Stralsund, an der deutschen Ostseeküste oder in Deutschland.
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Die Ferienwohnung liegt in Stralsund. Der Ort wird auf der Landkarte angezeigt. Dort finden Sie auch die Lage der Ferienwohnung markiert. Ohne Gewähr: Maßgeblich sind der Beschreibungstext und die Reiseunterlagen, deren Bestandteil die Anschrift der Ferienwohnung ist.
1 Ferienwohnung in Stralsund,
in einem neu erschlossenen Wohngebiet, mit 1 Schlafzimmer und 1 Polsterbett(1,80m x 2,00m,für 2 Personen),
1 Wohnzimmer mit Kochecke, DU/WC, Preis inklusive Nebenkosten, Bettwäsche und Endreinigung, 35qm mit Terrasse
- abgeschlossene Ferienwohnung mit gepflegter Ausstattung
- separate Terrasse mit Gartenmöbel
- Fahrradständer
- Parkplatz auf dem Grundstück
- der Vermieter wohnt im Gebäude
- die Lage ist ruhig und zentral, bis zur Stadtmitte sind es
ca. 20min Fußweg. Eine Einkaufsmöglichkeit bietet der ca. 200m
entfernt liegende Einkaufsmarkt. Zum Bahnhof sind es etwa
20min und zur Bushaltestelle am Frankendamm ca. 10min.

Allgemein

  • Ca. 29 m²
  • 2 Personen
  • Art d. Wohnung: Einliegerwohnung
  • freistehend
  • Art d. Gebäudes: Einfamilienhaus
  • Wohnsiedlung
  • 1 Schlafzimmer
  • Baujahr 2007
  • 1 Badezimmer
  • Renovierungsjahr 2013
  • 600 m² Grundstücksfläche

Entfernungen (Luftlinie)

  • Bahnhof ca. 800 m
  • Flughafen ca. 82 km
  • Hafen ca. 2 km
  • Lebensmittelhandel ca. 200 m
  • nächste Haltestelle ÖPNV ca. 800 m
  • nächstgelegene Ortsmitte ca. 1,7 km
  • Cafés/ Restaurants ca. 800 m
  • Schwimmbad ca. 4 km
  • Strand ca. 4,5 km
  • Fahrrad-Verleih ca. 2 km

Raumaufteilung

Weitere Räume

Schlafzimmer

  • Doppelbett (2m Breite)

Badezimmer

  • Dusche
  • Föhn
  • Toilette

Ausstattung

Wohnen

  • Radio
  • Antenne/DVBT-TV
  • Kabel-TV

Kochen

  • Gefrierfach
  • Herd
  • Kaffeemaschine
  • Kühlschrank
  • Mikrowelle
  • Toaster
  • Wasserkocher

Sonstiges

  • Anbieter wohnt auf dem Grundstück
  • Fußbodenheizung: überall
  • Heizung: überall
  • Nichtraucherobjekt
  • Staubsauger
  • WLAN teilweise
  • Waschmaschine in der Nähe
  • Haustiere nicht erlaubt

Außen

  • Terrasse
  • Private PKW-Stellplätze insgesamt

Besonderheit bei diesem Objekt

  • Top Vermieter 2021

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* Wenn nicht anders ausgewiesen, ist dieses Objekt nicht barrierefrei.
Frage an den Kundenservice Transparente Preisdarstellung: keine versteckten Kosten

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Anbieters

Eine Stornierung ist nach den AGB des Anbieters e-domizil AG möglich.

20% des Mietpreises bei Stornierung bis zum 61. Tag vor der Anreise
50% des Mietpreises bei Stornierung bis zum 35. Tag vor der Anreise
80% des Mietpreises bei Stornierung bis zum 2. Tag vor der Anreise
95% des Mietpreises bei Stornierung am Tag der Anreise
Mindestbetrag EUR 40

.

Das schrieben Kunden zur Ferienwohnung 

  • 4,0 von 5
    Gast Ute S. bewertete folgendermaßen
    am 08.05.2022, Reisezeitraum: Mai 2022

    empfehlenswert

    Quelle: e-domizil
  • 5,0 von 5
    Gast peter P. schrieb
    am 24.03.2022, Reisezeitraum: März 2022

    „Wir haben uns sehr wohl gefühlt. Positiv: Die Ferienwohnung machte einen gemütlichen und sehr sauberen Eindruck.“

    Quelle: e-domizil
  • 5,0 von 5
    Gast Dieter E. schrieb
    am 08.03.2022, Reisezeitraum: März 2022

    „Ferienwohnung sehr zu empfehlen ! Positiv: Die Ferienwohnung sticht von ihrer Reinheit sofort ins Auge. Direkt an der Rügen - Brücke gelegen, sowie unweit zur Autobahn - Auffahrt zu den jeweiligen Richtungen. Gelegen in einer Siedlung mit Absoluter Ruhe, unweit zum Zentrum und Hafen. Einkaufsmöglichkeiten nur 2 Minuten entfernt. Also Ferienwohnung in bester Lage. Negativ: Nichts, worüber ich etwas negativen erzählen könnte.“

    Quelle: e-domizil
  • 5,0 von 5
    Gast Heike W. schrieb
    am 10.02.2022, Reisezeitraum: Februar 2022

    „Mir ist unverständlich, warum sich Hr. B. derart verhielt. Was hat sich da im Vorfeld angestaut? Die Liste in der Unterkunft mit den zahlreichen Forderungen zeugt von schlechten Erfahrungen mit seinen Gästen. Für mich waren die aufgezählten Punkte (z. B. stetes Lüften, Straßenschuhe ausziehen, Müll trennen) Selbstverständlichkeiten, die ich sowohl zu Hause als auch im Urlaub erledige, ohne dass es einer besonderen Aufforderung bedarf.

    Fazit: Mein lang ersehnter Kurzurlaub in der schönen Stadt Stralsund war sehr getrübt. Ich fühlte mich nicht komplett wohl und bin weit davon entfernt, eine Weiterempfehlung für diese Fewo auszusprechen. Positiv: Vom 03. bis 07.02.22 war ich bei Hr. B. untergebracht. Ich fand eine äußerst zweckmäßig eingerichtete, sehr saubere Fewo vor, der es an nichts fehlte, um sich wohl zu fühlen. Negativ: Ich hatte bereits einen halben Tag lang Stralsund erkundet und freute mich auf die Unterkunft. Doch der Vermieter, Hr. B. ließ mich nicht herein, da ich nicht getestet war. Es gelte für alle Beherbergungen die 2G+Regelung und dazu hätte ich mich informieren sollen. Ich hatte mich tatsächlich vorher belesen, dass ich keinen Test benötigen würde. Auf mein Unverständnis, warum er denn im Vorfeld nichts gesagt hat, als wir mehrmals miteinander telefonierten, zuckte er nur mit den Schultern. Es stand Aussage gegen Aussage.
    Er scheuchte mich zu einem Testzentrum „in der Nähe“. Erschüttert über diesen ungastlichen Empfang trottete ich – entkräftet, weinend, mit vollem Gepäck, durstig, fremd in der Gegend – durch die Dauerregendunkelheit.
    Das Testzentrum hatte zu. Ich versuchte es bei Penny und Tanke und bat Leute um Auskunft. Ohne Erfolg. Später winkte mich Hr. B. gnädig durch. „Ausnahmsweise! Und morgen gehen Sie als erstes zum Testen!“ Während ich heulte, erläuterte er mir u. a. die einzelnen Mülltrennungsregeln, ohne eine medizinische Maske zu benutzen.
    Natürlich schlief ich kaum; hier wollte ich nicht bleiben. Ich las erneut den Artikel der aktuellen Corona-Landesverordnung MV, dass ich als zweifach Geimpfte ab 15. Tag nach der 2. Impfung bis Tag 90 von der Testpflicht befreit bin. Ich räume an dieser Stelle ein, dass es durchaus möglich ist, dass ich mich bei all den ständig wechselnden Infos zur Coronasituation verlesen haben könnte, aber ich habe eben nochmals gelesen. Es ging mir allerdings mittlerweise auch gar nicht mehr darum, wer Recht hatte. Vielmehr vermisste ich von Beginn an den wohlwollenden Umgang miteinander.
    Ich suchte mehrere Hotels auf, doch die Kosten überschritten mein Budget. Alle zeigten mir ihre Selbsttests für Gäste, die sie immer in petto hätten. Und selbstredend ließ ich mich mehrere Tage hintereinander testen und sandte Hr. B. jedes Mal die negativen Ergebnisse.
    Abends wollte ich Hr. B. die Ausnahmeregelung zur Testpflicht zeigen, aber er lehnte ab mit der Begründung, dass er (allein) das Richtige gelesen hätte. Ich bat ihn, bei jeder unserer weiteren Begegnungen eine Maske zu tragen, wollte seinen Impfpass sehen und verlangte einen Test von ihm, den er verweigerte. „Das ist meine Sache.“ Sein Unmut stieg zunehmend. Als ich ihm auch noch mitteilte, dass ich sein Verhalten vom Vortag unerhört fand und die Mietung (s)einer Fewo keine Einbahnstraße sei, sondern, dass beide Vertragspartner Rechte und Pflichten hätten (z. B. auf einen freundlichen Empfang), musste ich ihn auffordern, seine Stimme nicht zu erheben und brach die Kommunikation ab. Eine gelassene, lösungsorientierte Verständigung war bis zu meinem Auszug nicht mehr möglich.“

    Quelle: e-domizil
  • 4,0 von 5
    Gast Alfred J. schrieb
    am 02.02.2022, Reisezeitraum: Januar 2022

    „Frechheit ist das der Vermieter an mir vorbei ist und in die Wohnung ginge, und meinte ich hätte darin geraucht, was ich nicht getan habe.
    Er meinte das er die Wohnung renovieren muss und ich die Kosten tragen würde.
    Einfach nur lächerlich
    Von unserer Seite nie wieder Positiv: Wohnung war sauber Negativ: Die Unterkunft hatten wir vom 18.01-30.01.2022 gemietet, reisten aber leider schon am 26.01 trotz schwerer OP meiner Frau wieder ab,da wir uns wegen dem grimmigen Vermieter absolut nicht wohl fühlten.Bin Raucher hab mich aber an die Hausordnung gehalten und nur vor der Türe geraucht was ich zuhause auch mache.
    Wir hatten uns korrekt an die Hausordnung gehalten“

    Quelle: e-domizil